Führerscheininfos
Führerscheininfos zum Mitführen von Anhängern:Am 01. 01. 1999 wurde das neue EU- Führerscheinrecht eingeführt. |
Führerscheinklasse B
Mit dieser Klasse dürfen Sie die folgenden Fahrzeuge/Gespanne fahren:
- KFZ bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht
- KFZ mit max 3,5 t zGG. + Anhänger mit max 750 kg zGG
- KFZ
mit max 3,5 t zGG. + Anhänger über 750 kg zGG, wenn das zulässige
Gesamtgewicht des Anhängers
nicht größer ist als das Eigengewicht des ziehenden KFZ ist und wenn die Summe der zulässigen
Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug nicht größer ist als 3,5t
Führerscheinklasse BE
Seit
dem 1.1.1999 benötigen Sie diese spezielle Führerscheinklasse, wenn Sie
hinter einem KFZ der Klasse B
einen der folgenden Anhänger betreiben
wollen:
- Anhänger mit über 750 kg zulässigem
Gesamtgewicht, wenn dessen zulässiges Gesamtgewicht höher ist,
als das Leegewicht des Zugfahrzeuges. - Anhänger mit über 750 kg
zulässigem Gesamtgewicht, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen
von Anhänger und Zugfahrzeug größer ist als 3,5t ist.
Mit der "alten" Klasse 3 dürfen Sie alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachser) mit
KFZ bis 7,5 t zGG ziehen.
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